Wahlarzt

Wahlarzt

Was ist ein Wahlarzt?

Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt und damit die Art der Betreuung selbst wählen zu können. Sie können ihn selbst und unbürokratisch auswählen und aufsuchen.

Brauche ich eine Zuweisung / E-Card?

Eine E-Card oder eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht nötig aber möglich. 

Was bietet ein Wahlarzt?

  • schnelle, flexible, patientenorientierte Terminvereinbarung (Abendtermine, Wochenendtermine)
  • verkürzte Wartezeiten
  • ausreichend Zeit für eine umfassende Diagnose und individuelle Betreuung, sowie mehr Zeit für den einzelnen Patienten und das Gespräch.
  • komplettes Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung und darüber hinaus alle Leistungen, die im Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherungsträger nicht vorgesehen sind.

Was kostet ein Wahlarzt?

Für die erbrachten ärztlichen Leistungen erhalten Sie vom Arzt eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. So erhalten Sie dann ca. 80 % des jeweiligen Kassentarifs (nicht Honorartarifs) von Ihrer Krankenkasse rückerstattet.

Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der rückerstattete Betrag noch einmal erhöht werden. Je nach Privatversicherungsvertrag wird von der Privatversicherung der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar refundiert.

Bitte scheuen Sie sich nicht nach den voraussichtlichen Kosten der Behandlung zu Fragen.

Verordnungen, Rezepte

Verordnungen und Rezepte sind denen der Kassenärzte gleichgestellt.

Was Rezepturregeln anbelangt, sind Wahlärzte an die gleichen Rezepturregeln gebunden wie Vertragsärzte. Stellt Ihnen der Wahlarzt ein gelbes Wahlarztrezept für Medikamente aus, ist dieses dem Kassenrezept gleichgestellt. Es wird also in der Apotheke gleichbehandelt wie ein Kassenrezept.

Wenn Sie ein Privatrezept für Medikamente oder eine Privatverordnung für Heilbehelfe erhalten, holen Sie zunächst eine Bestätigung durch die Kasse ein und dann wird dies wie eine Kassenverordnung gehandhabt.

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